Zitronensäure ist ein weißes, brennbares, geruchloses Pulver und liegt entweder als wasserfreies Anhydrid oder als Monohydrat vor.
Während sie sehr gut bzw. gut in Wasser und Alkoholen löslich ist, löst sie sich nur mäßig in Ether und nicht in Benzol oder Trichlormethan.
Das Pulver wird u.a. zur Herstellung von Reinigungsmitteln, als Komplexbildner für Metalle sowie als Hilfsmittel in der Galvano- und Textiltechnik verwendet.
Die Zitronensäure wird auch in der Lebensmittelindustrie (E330) eingesetzt.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Schmelzpunkt: 153 °C
Ab 175 °C Zersetzung.
Zündtemperatur: 345 °C
Obere Explosionsgrenze: 8 Vol.-%
Zitronensäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 57
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.