Butanon wird auch als MEK, Methylethylketon, Ethylmethylketon oder 2-Butanon bezeichnet und ist eine farblose, acetonähnlich riechende, leicht flüchtige Flüssigkeit, die mäßig in Wasser und gut in organischen Lösemittel löslich ist.
Butanon dient zur Entparaffinierung von Schmierölen und ist ein Lösemittel für Lacke, Harze und Nitrocellulose. Ausserdem wird es als Vergällungsmittel für Ethanol verwendet.
Schmelzpunkt: -86 °C
Siedepunkt: 79,6 °C
Flammpunkt: -10 °C
Zündtemperatur: 475 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,5 Vol.-% bzw. 45 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,6 Vol.-% bzw. 378 g/m³
Butanon
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: 2-Butanon, Grenzwert: 2 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 150
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.