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Bis(2-ethylhexyl)phthalat

Auszug aus:
Datenblatt

Bis(2-ethylhexyl)phthalat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Bis(2-ethylhexyl)phthalat wird auch als Di(2-ethylhexyl)phthalat, Phthalsäurebis(2-ethylhexyl)ester, Di-sec-Octylphthalat, Benzol-1,2-dicarbonsäuredi(2-ethylhexyl)ester, DOP oder DEHP bezeichnet.
Für Bis(2-ethylhexyl)phthalat wird mitunter auch die nicht korrekte Bezeichnung Dioctylphthalat (DOC) verwendet, was zu Verwechslungen mit dem unverzweigten Di-n-octylphthalat (DNOP) führen kann.
Es handelt sich um eine farblose bis blassgelbe, schwach angenehm riechende, ölige Flüssigkeit, die in Wasser unlöslich, aber in den meisten organischen Lösungsmitteln wie z.B. Alkoholen, Estern, Ketonen und Kohlenwasserstoffen löslich ist.
Verwendet wird Bis(2-ethylhexyl)phthalat hauptsächlich als Weichmacher in Epoxid- und UP-Harzen sowie PVC, aber auch zur Herstellung von Lacken, Farben, Dispersionen, Cellulose, Polystyrol, Kautschuk, Schmiermitteln und Pharmazeutika.
Der Stoff ist in Anhang XIV der REACH-Verordnung im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.
Er darf nur nach erteilter Zulassung vermarktet werden. Nachgeschaltete Anwender dürfen solche Stoffe nur für zugelassene Verwendungen einsetzen.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf in verschiedenen Artikeln nicht mit mehr als 0,1 Gew.-% enthalten sein bzw. nicht in Verkehr gebracht werden (Details bzw. Ausnahmen siehe in Nr. 51 in VO).
Achtung! Die Geruchsschwelle von Bis(2-ethylhexyl)phthalat liegt ober­halb des Grenzwertes, d.h. wird der Geruch wahr­ge­nommen, ist der Grenzwert schon überschritten.
Schmelzpunkt: ca -50 °C
Siedepunkt: 384 °C bis 386 °C
Ab ca. 170 °C Zersetzung.
Flammpunkt: 199 °C
Zündtemperatur: 350 °C
Untere Explosionsgrenze: 0,1 Vol.-% bzw. 25 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 2,4 Vol.-% bzw. 385 g/m³
Bis(2-ethylhexyl)phthalat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 620 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 115
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.