GisChem

n-Butylacetat

Auszug aus:
Datenblatt

n-Butylacetat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

n-Butylacetat wird auch als 1-Butylacetat, Essigsäurebutylester oder Ethansäurebutylester bezeichnet.
Es ist eine farblose Flüssigkeit mit mildem, fruchtartigem Geruch. n-Butylacetat ist wenig wasserlöslich, löst sich dagegen gut in Ethanol, Diethylether, Propylenglykol und Aceton.
Der Stoff löst zahlreiche Substanzklassen wie z.B. Cellulosenitrat, Chlorkautschuk, chloriertes PVC, Polyvinylacetat, Polyacrylate und -methacrylate, Vinylchlorid-Copolymere, Polystyrol, Alkydharze, Naturharze und Öle.
Es ist eines der gebräuchlichsten Lösemittel für Farben und Lacke, z.B. für Polyurethanlacke, Epoxidlacke, Druckfarben und Abbeizer.
Schmelzpunkt: -77 °C
Siedepunkt: 126,5 °C
Flammpunkt: 27 °C
Zündtemperatur: 390 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,2 Vol.-% bzw. 58,5 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,5 Vol.-% bzw. 360 g/m³
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 3,1 mg/m³ - 36 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 42
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.