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N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)

Auszug aus:
Datenblatt

N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) wird auch als 1-Methyl-2-pyrrolidon oder 1-Methylpyrrolidin-2-on bezeichnet.
Es ist eine farblose bis gelbliche, schwach aminartig riechende Flüssigkeit. Diese ist feuchtigkeitsanziehend und wasserlöslich. Die Substanz ist in Aceton, Ethanol, Ether und aromatischen Kohlenwasserstoffen löslich.
NMP wird als Lösemittel für Schädlingsbekämpfungsmittel sowie für schwerlösliche Stoffe wie Farbstoffe, natürliche und synthetische Kunststoffe, Harze und Lacke auf Basis Polyethylenglykol, Polymerisate und Naphthole eingesetzt.
Es ist ein Bestandteil von Abbeizmitteln, ein Lösemittel im Parkettlegebereich und wird bei der Herstellung von Pigmentdispersionen verwendet.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht bzw. hergestellt oder verwendet werden (Details s. Nr. 71 in VO).
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: -24 °C
Siedepunkt: 203 °C
Flammpunkt: 86 °C
Zündtemperatur: 265 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-% bzw. 54 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 9,5 Vol.-% bzw. 392 g/m³
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 40 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: 5-Hydroxy-N-methyl-2-pyrrolidon, Grenz­wert: 150 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1181
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.