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Wasserlack Grundierung / Epoxidharz / Härter

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserlack Grundierung / Epoxidharz / Härter: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Wasserverdünnbare Grundierungslacke (oft auch als Primer bezeichnet) auf Epoxidharz-Basis bestehen aus einem Stammlack und einem Härter.
Dieses Datenblatt beschreibt den Härter. Als Härter werden in der Regel aliphatische Amine (z.B. Triethylentetramin), cycloaliphatische Amine (z.B. Isophorondiamon), Polyaminaddukte oder Polyaminoamide eingesetzt.
Dieser Lack besitzt besonders hohe mechanische Widerstandsfähigkeit sowie Belastbarkeit und ein Minimum an Geruchsentwicklung.
Er wird deshalb für anspruchsvolle Industrielackaufbauten wie gängige Metalluntergründe sowie verzinktes Eisen/Stahl, Aluminium, Edelstahl (auch poliert), Zinkdruckguss oder Messing verwendet.
Die im folgen­den be­schrie­benen Ge­fahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf die Be­dingungen, unter denen das Pro­dukt laut Her­stel­ler­an­ga­ben ver­arbei­tet wer­den soll.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,1 Vol.-%
Flammpunkt: > 100 °C
Siedepunkt: > 100 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
2-Butoxyethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 49 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Butoxyessigsäure, Grenz­wert: 100 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten; Unter­suchungs­parameter: Butoxyessigsäure (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 150 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende oder bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.