Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Stäube und in Absaugungen abgeschiedene Partikel ordnungsgemäß entsorgen.
Schweißstaub aus Filtersystemen wenn möglich getrennt sammeln.
Elektroden- und sonstige Metallabfälle können zur Schrottverwertung abgegeben werden.
Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen ist mit der zuständigen Strahlenschutzbehörde abzusprechen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Abfälle aus der Oberflächenbearbeitung von Metallen sind in der Regel dem Kapitel "1201" der AVV zuzuordnen.
Schweißabfälle: Abfallschlüssel nach AVV: 120113 (kein gefährlicher Abfall).