Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskonzentrationen entstehen können.
Anlagen sind auf Dauer technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen). Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s. Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Die Gasentnahme muss über einen Druckminderer erfolgen.
Empfehlenswert ist der Einbau einer Sicherheitseinrichtung mit Mehrfachfunktion direkt nach dem Druckminderer. Dadurch wird die Acetylenflasche vor einlaufenden Flammen und Drücken geschützt.
Diese Sicherung soll auch das Rückströmen von Sauerstoff in die Gasflasche durch ein integriertes Gasrücktrittventil verhindern.
Wird die Gasentnahme aus Druckgasflaschen länger unterbrochen, Flaschenventil schließen und mit Ventilschutzkappe versehen, Schlauchleitungen drucklos machen.
Bevor die Flaschen-Druckregler getrennt werden (selbst bei entleerten Flaschen), sind die Flaschenventile zu schließen.
Vor dem Anschließen des Flaschen-Druckreglers ist das Flaschenventil auf Verschmutzung zu prüfen und erforderlichenfalls zu reinigen.
Beim Öffnen des Flaschenventils ist das Hinweggreifen über die Ausblaseöffnung des Sicherheitsventils des Flaschen-Druckreglers zu vermeiden.
An den Flaschen-Druckreglern darf kein höherer Hinterdruck als 1,5 bar Überdruck eingestellt werden.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Flaschenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen!
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern. Druckgasflaschen aufrecht stehend lagern, gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. mit einer Kette), nicht in Fluchtwegen, an Türen oder in Durchgängen abstellen.
Druckgasbehälter (Flaschen) und Lagerbehälter vor mechanischer Beschädigung schützen, z.B. durch Anfahrschutz, Abschrankung, Schutzabstand.
Acetylenflaschen müssen so betrieben werden, dass keine gefährliche Erwärmung auftreten kann, die Entfernung zu Heizkörpern soll mindestens 0,5 m betragen.
Acetylenflaschen von Einzelflaschenanlagen müssen während der Gasentnahme stehen oder mit ihrem Flaschenventil etwa 40 cm höher als der Flaschenfuß gelagert sein, wenn ein Aufkleber am Flaschenmantel das fordert.
Dies gilt nicht für Flaschen mit monolithischen Massen (ohne Aufkleber).
Acetylenflaschen sind so aufzustellen, dass der Schlauchanschlussstutzen des angeschlossenen Flaschen-Druckreglers nicht auf eine andere Gasflasche gerichtet ist.
Acetylenschlauch vor Zündung des Brenners mit Acetylen ausblasen.
Das Anhängen der Schlauchleitungen an Acetylenflaschen oder Armaturen ist unzulässig.
Aus Sicherheitsgründen Acetylen nicht aus einer Gasflasche in eine andere umfüllen.