Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Insbesondere an Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen (Befahren) sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für Bestandteile der Zubereitung sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sofern eine Untersuchung durchgeführt wird, überwacht werden.
Beim Befüllen und Entleeren von Behältern, Rührwerken, Mühlen, Mischern, Knetern und ähnlichen Apparaturen mit Flüssigkeiten sowie beim Abmessen von brennbaren flüssigen Rohprodukten Folgendes beachten:
Beim Eingießen aus Transportbehältern Hebehilfen einsetzen (z. B. Fassmanipulator).
Offene Behälter soweit wie möglich abdecken. Nicht verwendete Vorratsgefäße verschließen.
Paste an möglichst tiefgelegener Stelle in den Behälter einbringen.
Vorrats- und Vorlagebehälter gegen Wegrollen und Umkippen sichern.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.