Bei automatisierten Verarbeitungsverfahren Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüllstellen, Probenahmevorrichtungen sowie Wiege- und Mischarbeitsplätze als geschlossene Systeme (z.B. Einhausung, Kapselung) ausführen.
Bei Einzel- bzw. Kleinserienfertigungen funktionstüchtige Be- und Entlüftungssysteme sicherstellen:
z.B. beim Injektionsverfahren im Bereich des manuellen Auftrags der Feinschicht eine "Push-Pull" Be- und Entlüftung (siehe Merkblatt der BG RCI M054, DGUV Information 213-081).
Zur richtigen Auslegung und Installation gut funktionierender Be- und Entlüftungssysteme Sachverständige hinzuziehen.
Abzugsfilter regelmäßig auswechseln.
Harzauftrag immer zwischen dem Beschäftigten und Absaugung.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Nach jeder Entnahme ist der Vorratsbehälter wieder dicht zu verschließen!
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Verspritzen vermeiden.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Die Stabilisierung kann im Laufe der Zeit, z.B. bei längerer Lagerung verloren gehen - Hersteller befragen.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen und entsprechend kennzeichnen. Aufenthalt in diesem Arbeitsbereich nur von mit den Arbeiten vertrauten Beschäftigten; deren Anzahl so gering wie möglich halten.
Räumliche Trennung der Arbeitsschritte Ansetzen und Mischen von Chargen, Verarbeitung und Aushärten.
Arbeitsgänge mit hohen Emissionen, z.B. Auftrag der Feinschicht möglichst am Ende eines Arbeitstages ausführen. Mehrere Arbeitsschritte mit hohen Emissionen zeitlich versetzt ausführen.
Mit dem Harzauftrag in der Nähe der Absaugung beginnen und von dort windaufwärts arbeiten.
Arbeitsgeräte wie Lammfellrollen, Pinsel, Spachtel und Gefäße in verschließbaren Wannen mit Absaugung oder in Ultraschall-Waschanlagen reinigen.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen (Befahren) sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für Styrol sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sofern eine Untersuchung durchgeführt wird, überwacht werden.