GisChem

Wasserstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserstoff: Brand- und Explosionsschutz

Im Labor nur im Abzug arbeiten, Front­schieber ge­schlossen halten.
Austreten des Gases vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr. Ist dies nicht sicher auszuschließen, muss der Ventilator im Abzug explosionsgeschützt mindestens Zone 2 ausgelegt sein.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explo­sionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen ver­meiden.
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Bei weitergehenden Fragen berät Sie Ihre zus­tän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Berufs­ge­nossenschaft.

Mindeststandards