Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H302).
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung (s. H314).
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317).
Sensibilisierungen und nachfolgende allergische Reaktionen der Atemwege sind möglich (s. H334).
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Maleinsäureanhydrid reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Schädigt bei Einatmen den Atemtrakt bei längerer oder wiederholter Exposition (H372).
Vorübergehende Beschwerden wie Husten, Kopfschmerzen, Sehstörung können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Leberschaden, Nierenschaden, Lungenschaden, Augenschaden, Schleimhautgeschwüre verursachen.
Einatmen der Dämpfe, Aerosole, Stäube kann auch noch nach Stunden zu einem tödlichen Lungenödem führen.