GisChem

MAG-Schweißen, Mischgas, Massivdraht, unlegiert/niedriglegiert

Auszug aus:
Datenblatt

MAG-Schweißen, Mischgas, Massivdraht, unlegiert/niedriglegiert: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wird der Allgemeine Staubgrenzwert oder ein Wert von 3 mg/m³ Schweißrauch nicht ein­ge­hal­ten, ist ar­beits­medi­zi­nische Vorsorge regel­mä­ßig zu ver­an­lassen (Pflichtvorsorge).
Bei Tätigkeiten mit Schweißrauchen ist, sofern eine Ex­po­si­tion besteht, ar­beits­me­dizi­nische Vor­sor­ge an­zu­bie­ten (Angebotsvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Schweißen und Trennen von Metallen
Kohlenmonoxid
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.

Mindeststandards