Gefahr
Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336). Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämpfen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Konzentrationen - bis zur Bewusstlosigkeit mit Atemstillstand führen. Vorübergehend Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit möglich. Kann Augenschaden verursachen. Für Zubereitungen mit R 41 gilt:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe! Beim Versprühen tritt explosionsfähige Atmosphäre auf. Bei Vorhandensein von Zündquellen erhöhte Explosionsgefahr! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Reagiert mit starken Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung. Restwassermengen in der Form können unter heftiger Wärmeentwicklung mit Isocyanten reagieren. Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.