GisChem

Vulkanisationsdämpfe

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Vulkanisationsdämpfe: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Leer/Abstand M017 Atemschutz benutzen

Bei Stäuben, Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. In geschlossenen Räumen, in denen Rohgummifelle lagern, die Vulkanisation stattfindet oder die Endprodukte direkt nach der Vulkanisation verarbeitet oder zwischengelagert werden, keine Dieselstapler oder andere Dieselfahrzeuge verwenden. Maschinen, Pressen etc. nach der Vulkanisation nicht offen stehen lassen. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Strahlmittel nur in geschlossenen Kabinen, die von außen bedient werden, einsetzen oder mit abgesaugten Werkzeugen arbeiten. Tauchbäder mit Chemikalien zur Formenreinigung stets geschlossen halten. Beim offenen Umgang mit Chemikalientauchbädern (z.B. Umfüllen) stets persönliche Schutzausrüstung benutzen. Ablagerungen von Gummistaub und -abrieb sofort beseitigen.
In der näheren Umgebung möglicher Austrittsstellen von Vulkanisationsapparaturen, an denen mit der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Nahbereich zu rechnen ist, sind alle Zündquellen sicher auszuschließen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!

Atemschutz: In Bereichen mit N-Nitrosamkonzentrationen über 0,2 µg/m³: Atemschutz wird empfohlen. Bei Konzentrationen über 1 µg/m³: Atemschutz muss getragen werden.
Kombinationsfilter A-P2 (grau/weiß).