GisChem

Ethylbenzol

Auszug aus:
Datenblatt

Ethylbenzol: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Ethylbenzol wird auch als Phenylethan oder Ethylbenzen bezeichnet und ist eine farblose Flüssigkeit mit einem benzinartigen Geruch. Sie ist in Wasser geringfügig löslich, aber unbegrenzt mischbar mit allen organischen Lösemitteln.
Ethylbenzol ist natürlicher Bestandteil von Rohöl und Kohlenwasserstoffgemischen. Es wird in der Bauwirtschaft als Lösemittel und Verdünnungsmittel verwendet.
Es wird zu Styrol verarbeitet, dient als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Celluloseacetat und Acetophenon. In Mischung mit Xylolen wird Ethylbenzol als Lösemittelersatz für Benzol in der Farben-, Druck- und Gummiindustrie eingesetzt.
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 136 °C
Flammpunkt: 23 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,0 Vol.-% bzw. 43 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,8 Vol.-% bzw. 340 g/m³
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 88 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenz­wert: 250 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 99
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.