GisChem

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt über 60°C

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenwasserstoff-Gemische: Flammpunkt über 60°C: Messung / Ermittlung

Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
Die Grenzwerteinhaltung für diese Stoffgemische ist nach TRGS 402, Abschnitt 5.2.1 (2) auf der Basis der Grenz­werte der Inhalts­stoffe zu bewerten.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei allen Tätigkeiten mit Hautkontakt.
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.

Mindeststandards