GisChem

Natriumazid

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumazid: Entsorgung

Keinenfalls Natriumazid-haltige Abfälle ohne Vorbehandlung zum Abwasser geben.
Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Bei kleinen Mengen: vorsichtig unter Kühlung mit verdünnter Cerammoniumsalz-Lösung (Cer-IV-Salze, z.B. Cerammoniumnitrat) behandeln.
Es wird dringend empfohlen, den Entsorger auf die Ge­fahren beim Umgang mit Natriumazid (siehe auch "Explosionsgefahren/Gefährliche Reaktionen" hin­zu­wei­sen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der von stick­stoff­hal­tigen Chemi­kalien sind dem/n Kapitel/n "0610" zuzuordnen (Sonderabfälle).
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards