Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Bei Wasserkontakt eingetrockneter Natriumreste Explosionsgefahr!
Große Natriummengen in einem Behälter mit inertem Lösemittel oder unter Inertgas (z. B. Stickstoff) sammeln.
Kleine Natriummengen vorsichtig in kleinen Portionen in niedrigsiedende Alkohole, z. B. Butanol (Überschuss) eintragen. Das entstandene Alkoholat durch langsame Wasserzugabe zerstören.
Hierbei die Checkliste "Vernichtung von Natriumresten im Labor" beachten.
Papier, das beim Zerschneiden und Entkrusten von Natrium oder zum Entfernen von den am Natrium haftenden Flüssigkeitsresten benutzt wurde, muss in speziellen Abfallbehältern gesammelt werden.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Laborchemikalien einschließlich deren Gemische, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel: 160506.
Gebrauchte anorganische Laborchemikalien: Abfallschlüssel nach AVV: 160507 (Sonderabfälle).
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.