Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Lösungen mit größter Vorsicht handhaben. Jeglichen Kontakt vermeiden und unbedingt in einem Abzug arbeiten.
Auch bei kleinen Benetzungen unbedingt Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen, Arzt konsultieren.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Flusssäure ist gefährlicher Abfall (Sonderabfall): Abfallschlüssel nach AVV: 060103.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.