GisChem

Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung

Auszug aus:
Datenblatt

Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung: Messung / Ermittlung

Bei Handanlagen besteht eine erhöhte Gefahr beim Einsetzen der Werkstücke durch Spritzer verletzt zu werden.
Eingesetzte Säuren und Laugen verursachen bei Vorbehandlungsverfahren hohe inhalative und dermale chemische Gefährdungen. Sie werden durch das Einatmen von Säuren- oder laugenartigen Aerosolen verursacht.
Verfahren mit möglicher Exposition gegenüber Chrom(VI)-Verbindungen sind insbe-sondere das Hartverchromen, das Glanz- und Schwarzverchromen sowie das Chromatieren und das Beizen mit Chromsäure.
Exposition gegenüber Nickelverbindungen ist beim chemischen und galvanischen Vernickeln gegeben.
Cobaltexposition ist bei der Blaupassivierung nach dem Verzinken nicht auszuschlie­ßen. Zugegeben werden dabei Chrom(III)-Verbindungen (Chromsulfat) und Cobaltsulfat.
Die Exposition der Beschäftigten wird beeinflusst von der Wasserstoffentwicklung, der Konzentration der Einsatzstoffe im Prozessbehälter, der Anlagentechnik einschließlich dem Einsatz von Netzmitteln und der Expositionszeit.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Messungen nachweisen.
Messungen des Stoffes/Produktes insbesondere auch zur frühzeitigen Ermittlung erhöhter Exposition aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder Unfälle durch­führen.
Es handelt sich um einen hautgefährdenden Gefahrstoff gemäß TRGS 401.
Eine hohe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätz­lich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.

Mindeststandards