Trichlorethen (TRI)
GEFAHRVerursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann Krebs erzeugen. (H350)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)
Trichlorethen (TRI) wird auch als Trichlorethylen oder Ethylentrichlorid bezeichnet.
CAS-Nummer: 79-01-6
EG-Nummer: 201-167-4
Index-Nummer: 602-027-00-9
Das
Merkblatt der BG RCI M040 enthält weitere ausführliche Informationen zum Umgang mit Chlorkohlenwasserstoffen und deren Gemischen.
Die DGUV Information 209-088 Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten gibt weitere Hinweise zur
Gefährdungsbeurteilung.
Sie kann auch auf das Reinigen von Maschinen- und Anlagenteilen, z. B. im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, angewendet werden.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.