GisChem

Sprays

Aerosolpackungen, Druckgasdosen, Spraydosen, Druckgassprays oder kurz "Sprays" haben einen breiten Anwendungsbereich.
Die Inhaltsstoffe sind so unterschiedlich wie die Einsatzzwecke - zum Beispiel als Farben und Lacke, Lösemittel, Schmiermittel, Reinigungsmittel oder Korrosionsschutzmittel.
Für den Arbeitsschutz kommt es im Wesentlichen auf die Kennzeichnung und die Art der Anwendung an. In GisChem haben wir daher allgemeine Datenblätter für sehr unterschiedliche Spraydosen erstellt.
Die Auswahl des zutreffenden Datenblattes erfolgt aufgrund der Gefahrenpiktogramme und H-Sätze. Dabei ist zu beachten, dass Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe für eine kleinflächige und kurzzeitige Anwendung erstellt wurden.

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Sprays, extrem entzündbar, Basis Kohlenwasserstoff-GemischeH222-H229-H412-EUH066
Sprays, extrem entzündbarH222-H229-H336-EUH066
Sprays, extrem entzündbar, reizendH222-H229-H319-H336-H412-EUH066
Sprays, entzündbarH223-H229-EUH066
Sprays, entzündbar, reizendH223-H229-H319-H336-EUH066
Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösendH223-H315-H317-H336-H411-EUH066
Sprays, nicht brennbarH229
Holz
Sprays, extrem entzündbar, Basis Kohlenwasserstoff-GemischeH222-H229-H412-EUH066
Sprays, extrem entzündbarH222-H229-H336-EUH066
Sprays, extrem entzündbar, reizendH222-H229-H319-H336-H412-EUH066
Sprays, entzündbarH223-H229-EUH066
Sprays, entzündbar, reizendH223-H229-H319-H336-EUH066
Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösendH223-H315-H317-H336-H411-EUH066
Sprays, nicht brennbarH229
Metall
Sprays, extrem entzündbar, Basis Kohlenwasserstoff-GemischeH222-H229-H412-EUH066
Sprays, extrem entzündbarH222-H229-H336-EUH066
Sprays, extrem entzündbar, reizendH222-H229-H319-H336-H412-EUH066
Sprays, entzündbarH223-H229-EUH066
Sprays, entzündbar, reizendH223-H229-H319-H336-EUH066
Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösendH223-H315-H317-H336-H411-EUH066
Sprays, nicht brennbarH229

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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