Beim Lichtbogenhandschweißen (LBH) werden rutil-, kalkbasisch- oder sauerumhüllte Stabelektroden im Lichtbogen abgeschmolzen.
Die Umhüllung der Elektrode entwickelt beim Abschmelzen Gase, die den Lichtbogen stabilisieren, den flüssigen Werkstoffübergang im Lichtbogen vor dem Sauerstoff der Luft schützen und den Abbrand von Legierungsbestandteilen mindern.
Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogen-Handschweißen sind meist von grauer Farbe und unterschiedlichem Durchmesser, in der Regel in großerer Stückzahl verpackt.
Sie werden als Schweißzusatzwerkstoff zum Verbindungsschweißen eingesetzt.
Der Schweißzusatzwerkstoff entspricht in der Zusammensetzung dem zu schweißenden Grundwerkstoff.
Unlegierte/niedriglegierte Stabelektroden enthalten in der Summe weniger als 5 Gewichtsprozent an Legierungselementen wie Chrom, Nickel, Mangan.
Folgende Umhüllungstypen für unlegierte und niedriglegierte Stabelektroden kommen in der Regel zum Einsatz:
A: Sauer (Eisen- und Manganerze), C: Cellulose, R: Rutil (Titandioxid-haltig), B: Basisch (Calcium- und Magnesiumoxid- sowie Flussspat-haltig) und deren Kombinationen.
In der vorliegenden Form sind Stabelektroden keine Gefahrstoffe.
Erst beim Schweißen entstehen aus der Legierung und Umhüllung Gefahrstoffe, die in Konzentrationen über den Arbeitsplatzgrenzwerten eine lungenbelastende oder toxische Wirkung haben.
Beim Schweißen von beschichtetem und/oder verschmutztem Grundwerkstoff können zusätzliche Gefahrstoffe entstehen.
Dies sind z.B. zinkoxid- oder kupferoxidhaltige Rauche sowie weitere gas- und partikelförmige Gefahrstoffe mit spezifischen Wirkungen. Diese zusätzlichen Gefahrstoffe müssen ebenfalls bewertet werden.
Für das Lichtbogenhandschweißen von hochlegierten Werkstoffen gibt es aufgrund der höheren Gefährdung ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
Manganoxide im Schweißrauch
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,02 mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Fluoride
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der AGW für Fluoride wird berechnet als Fluor.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)