Peroxid-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungsgefahr!
Peroxid-Reste zunächst auf einen Peroxidgehalt unter 10% mit organischen Lösemitteln, die mit Peroxiden mischbar und verträglich sind, verdünnen. Achtung - keine Ether und kein Aceton verwenden!
Zuvor verdünnte Abfälle in besonderen, gekennzeichneten, beständigen, nicht verdämmend wirkenden, verschließbaren Gefäßen (z.B. Metallbehälter mit Pendelklappe) sammeln und unverzüglich geordnet entsorgen.
Empfohlene Lagertemperaturen auch auf dem Entsorgungsweg einhalten.
Keine anderen Stoffe einbringen! Niemals beschleunigerhaltige Abfälle zugeben!
Peroxid-Abfälle sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 160903.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.