GisChem

Peroxide, organisch

Ganzes Dokument: Datenblatt


Peroxide, organisch


Einstufung GHS

GHS01 GHS03

Gefahr

Erwärmung kann Explosion verursachen. (H240)
Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. (H241)
Erwärmung kann Brand verursachen. (H242)
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Nur in Originalverpackung aufbewahren. (P234)
Kühl halten. (P235)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280)
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. (P370 + P372 + P380 + P373)
Vor Sonnenbestrahlung schützen. (P410)
Bei Temperaturen nicht über ... (vom Hersteller anzugeben) °C aufbewahren. (P411)
Getrennt aufbewahren. (P420)

Organische Peroxide (Kapitel 2.15) - Typ A (Org. Perox. A), H240
Organische Peroxide (Kapitel 2.15) - Typ B (Org. Perox. B), H241
Organische Peroxide (Kapitel 2.15) - Typen C & D (Org. Perox. CD), H242
Organische Peroxide (Kapitel 2.15) - Typen E & F (Org. Perox. EF), H242
Organische Peroxide (Kapitel 2.15) - Typ G (Org. Perox. G)

Je nach konkretem organischen Peroxid ist eine der oben angeführten Gefahrenkategorien zutreffend.
Zusätzlich zu dieser Einstufung in die Gefahrenklassen Organische Peroxide können weitere Einstufungen in andere Gefahrenklassen bei einem konkreten Stoff hinzukommen.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Organische Peroxide sind in handelsüblicher Form flüssige, feste oder pastöse Substanzen.
Sie sind Abkömmlinge des Wasserstoffperoxids und weisen als charakteristische Gruppe die -0-0- Bindung auf.
Organische Peroxide sind verhältnismässig instabile, temperaturempfindliche brandfördernde Verbindungen.
Unter Einfluss von Wärme, UV-Licht oder durch Beschleuniger und andere Verunreinigungen zerfällt die -O-O- Bildung leicht unter Bildung freier Radikale. Auch mechanische Einwirkung kann bei einigen Peroxiden Zersetzung bewirken.
Die meisten Peroxide sind praktisch in Wasser unlöslich, dagegen relativ gut in organischen Lösemitteln.
Organische Peroxide finden hauptsächlich Verwendung als Initiatoren für Polymerisationsreaktionen (z.B. für die Kunststoffherstellung), die Vernetzung von Polymeren und die Härtung von ungesättigten Polyesterharzen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Dibenzoylperoxid ist das einzige Organische Peroxid, für das in Deutschland ein Grenzwert existiert.


Dibenzoylperoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
WGK: Die Wasser­gefährdungs­klassen sind innerhalb dieser Pro­dukt­gruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.



Messung / Ermittlung

Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch geeignete Beurteilungsmethoden nachweisen oder messen.
Falls der Stoff mit C (Ätzend) und R 34 gekennzeichnet ist, gilt:
Es handelt sich um einen hautgefährdenden Gefahrstoff gemäß TRGS 401.
Eine hohe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei organischen Peroxiden, die nicht mit R 34, aber mit R 38, R 66, R 43 oder R 21 gekennzeichnet sind, ist der Grad der Hautgefährdung in Abhängigkeit von der Art des Kontakts der TRGS 401 zu entnehmen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätz­lich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.



Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen

Man muss unterscheiden zwischen:
- leichtentzündlichen (z.B. Di-tert.Butylperoxid) bzw. entzündlichen Organischen Peroxiden,
- Zubereitungen Organischer Peroxide mit entzündlichen Phlegmatisierungsmitteln,
- explosionsgefährlichen Organischen Peroxiden (z.B. Dibenzoylperoxid je nach Konzentration) oder Zubereitungen mit explosionsgefährlichen Organischen Peroxiden (Einstufung gemäß SprengG).
Bei den entzündlichen Peroxiden/Zubereitungen kann es (bei Zersetzung ohne Feuererscheinung) zu Ex­plo­sionsgefahr durch das entstehende Dampf/Luft-Gemisch kommen.
Sie zersetzen sich bei Kontakt mit Verunreinigungen (z.B. Schmutz, Asche, Rost, Metallabrieb) und Reduktionsmitteln (z.B. Amine, Beschleuniger) in selbstentzündliche Gase.
Bei Erhitzen unter Einschluss oder bei Verdämmung besteht Explosionsgefahr.
Einige Organische Peroxide können bei Kontakt mit Ketonen, insbesondere Aceton und verschiedenen Ethern unter Umständen extrem gefährliche Peroxide (z.B. dimere bzw. trimere Acetonperoxide) bilden.
Greift Gummi, Polystyrol und Polyvinylchlorid an.
Werkstoffe, wie z.B. Normalstahl, Messing, Kupfer, Blei wirken zersetzend.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen, Nebeln und Stäuben vermeiden. Insbesondere an Ab-/Umfüll-, Wiege- und Misch­ar­beitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicher­stellen (siehe Mindeststandards).
Einrichtungen zum Ab- und Umfüllen ge­gen gefähr­liche chemische, ther­mische oder mecha­nische Be­an­spruchung sichern.
Verschlüsse vorsichtig öffnen.
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kom­po­nenten Ver­spritzen vermeiden.
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kompo­nenten Staub­ent­wicklung ver­mei­den.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Für Orga­nische Peroxide und Be­schleu­niger getrennte Mess­ge­fäße ver­wen­den.
Nicht in verdämmend wirkende Ge­fäße um­füllen. Nach Ge­brauch Ge­binde unver­züg­lich ver­schließen.
Peroxid-Reste auf keinen Fall wieder in Original­gebinde bzw. Vorrats­gefäße zurück­geben. Zersetzungs­gefahr!
Ist für ein Organisches Peroxid eine Kontrolltemperatur angegeben, müssen die Gebinde unverzüglich an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
Bei nicht temperaturkontrollierten Produkten hat dies bis spätestens nach Arbeitsschluss zu erfolgen.
Ein gefährlicher Einschluss Organischer Peroxide z.B. in Leitungen zwischen Absperr­organen muss vermie­den werden. Leitungen von Wärme­einflüssen fern­halten.
Bei der Dosierung flüssiger Organischer Peroxide sollten Leitungs­systeme so kurz wie möglich sein, um Mengen und Verweil­zeiten zu begrenzen.
Anschließend alle Peroxid-Reste durch Spülen mit Lösemittel (Achtung - insbesondere kein Aceton!) entfernen.
Vollständige und gefahrlose Entleerung von Anlagen und Anlagen­teilen sicher­stellen, z.B. durch Verle­gung der Rohr­leitungen mit Gefälle.
Rückstände in toten Räumen müssen durch sepa­rate Ablass­vor­richtun­gen oder durch Spülen entfernt werden.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.



Gesundheitsgefährdung

Die im Folgenden aufgeführten Wirkungen sind in Abhängigkeit von dem jeweiligen Peroxid unterschiedlich stark ausgeprägt oder sind bei einzelnen Peroxiden auch nicht vorhanden.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme über die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Reizen Augen und Atemwege je nach Peroxid unterschiedlich stark.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopf­schmerzen, Husten, Übelkeit kön­nen auf­tre­ten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Blut­bild­veränderungen Methämo­globin­bildung, Nieren­schaden, Lungen­schaden, Krämpfe ver­ur­sachen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an bestimmten Per­oxiden, z.B. Dibenzoylperoxid reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.



Brand- und Explosionsschutz

Die empfohlene Lagertemperatur einhalten.
Versprühen vermeiden, sonst besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Von Zündquellen fern halten, nicht rau­chen, offene Flammen ver­meiden, nicht auf heiße Flächen spritzen, kriech­ende Dämpfe können auch in größ­erer Ent­fernung entzündet werden.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbots­zeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" anbringen!
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zonen­ein­teilung ver­wenden.
Erden aller Teile, die sich gefähr­lich auf­la­den können. Prüffristen für Erdungseinrichtungen nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Erfordernissen, z.B. unter Berücksichtigung der Korrosion, festlegen.
Arbeiten mit Zündgefahr (z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.



Hygienemaßnahmen

Berührung mit Augen, Haut und Klei­dung ver­mei­den!
Einatmen von Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).
Stoff-/Produktreste sofort von der Haut entfer­nen und die Haut möglichst schonend reinigen, anschließend sorgfältig abtrocknen.
Lösungen auf der Haut abwaschen, nicht ein­trocknen lassen.
Bei der Arbeit keinen Arm- oder Handschmuck tragen.
Straßen- und Arbeits­klei­dung ge­trennt auf­be­wah­ren!
Bei mittlerer oder hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätzlich:
Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln, Reinigung durch den Betrieb.
Separate Putzlappen und Reinigungstücher für die Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Bei Spritz­gefahr: Korb­brille.
Handschutz: Handschuhe aus:
Fluorkautschuk (FKM; 0,7 mm), Butylkautschuk (Butyl; 0,5 mm).
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!
Als Spritz­schutz können Hand­schuhe aus PVC (Mindestdicke 0,5 mm), nur bis zu einer Stunde ver­wendet werden.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegen­über dem Stoff/Ge­misch ist unter Berücksichtigung der Einsatz­bedingungen beim Chemikalien-/Hand­schuh­hersteller zu erfragen oder zu prüfen (s. Checkliste-Schutzhandschuhe).
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutz­hand­schuhen kann selbst eine Haut­gefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Trage­zeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutz­handschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung bzw. bei Reparaturarbeiten oder unkontrollierten Betriebszuständen, z.B. an Vollmaske/Halbmaske/filtrierende Halbmaske:
ABEK-Filter
Körperschutz: Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.



Arbeitsmedizinische Vorsorge

Da für Peroxide zurzeit kein direkt passendes arbeitsmedizinisches Vorsorgeprogramm verfügbar ist, wird empfohlen, bei einer Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die folg­enden DGUV Empfehlungen in Anlehnung heranzuziehen:
Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können
Gefährdung der Haut
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.
Bei Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann Feuchtarbeit vorliegen. Bei Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).
Bei Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.
Für Peroxide mit den R-Sätzen R 20, R 21 oder R22 gilt:
Für Peroxide mit dem R-Satz R 43 gilt:
Werdende oder stillende Mütter dür­fen hier­mit nur beschäftigt werden, wenn keine wesent­liche Haut­exposition besteht.



Schadensfall

Nach Ver­schütten mit saugfähigem Material (z.B. Vermiculit, Perlit oder auch sauberer Sand) aufnehmen und wie unter Ent­sorgung be­schrieben ver­fahren.
Bei Pulver­produkten: mit Wasser auf­schlämmen oder be­feuchten bevor Auf­nahme mit saug­fähigem Ma­terial.
Orga­nische Peroxide auf keinen Fall mit organischen Binde­mitteln (z.B. Putz­lappen, Zellstoff, Sägespäne) zusammen­bringen.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: für kleine Brände Schaum, Löschpulver.
Nach dem Erlöschen der Flammen Brandherd unter die Zersetzungs- bzw. Entzündungstemperatur der noch vorhandenen Per­oxide mit Wasser abkühlen.
Zum Löschen größerer Peroxidbrände Wasser als Löschmittel verwenden.
Bei Brand in der Um­gebung Be­hälter mit Sprüh­wasser kühlen.
Berst- und Explosions­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Bei Brand können gefährliche Gase/Dämpfe entstehen.
Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät und aus sicherer Entfernung (Gefahr der Verpuffung).



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Steriler Schutzverband.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verun­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Was­ser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Unmittelbar nach dem Unfall, auch bei feh­lenden Krankheitszeichen, ein inhalatives Steroid (Dosieraerosol) einatmen lassen.
Dosierung, Art der Anwendung und weite­re Be­hand­lung nach betriebsärztlicher Anordnung.
Bei Atemstillstand künstliche Beat­mung nach Mög­lichkeit mit Beatmungs­gerät, auf jeden Fall Stoff­kontakt bzw. Ein­atmen des Stoffes/Produktes ver­mei­den (Selbst­schutz).
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Wasser in kleinen Schlucken trin­ken lassen (Verdünnungseffekt).
Hinweise für den Arzt: Lungenödem nach symptom­freiem Intervall möglich.
Überwachung für 24 h!



Entsorgung

Peroxid-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zer­setzungs­ge­fahr!
Peroxid-Reste zunächst auf einen Peroxidgehalt unter 10% mit organischen Lösemitteln, die mit Per­oxiden misch­bar und verträglich sind, verdünnen. Achtung - keine Ether und kein Aceton verwenden!
Zuvor verdünnte Abfälle in besonderen, ge­kenn­zeichneten, beständigen, nicht verdämmend wir­kenden, verschließbaren Gefäßen (z.B. Metallbehälter mit Pendelklappe) sammeln und unverzüglich geordnet entsorgen.
Empfohlene Lagertemperaturen auch auf dem Ent­sor­gungs­weg einhalten.
Keine anderen Stoffe einbringen! Niemals beschleu­ni­ger­hal­tige Abfälle zugeben!
Peroxid-Abfälle sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 160903.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.



Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem kühlen, gut ge­lüfteten Ort lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnen­licht aus­setzen!
Die vom Hersteller empfohlene Lagerzeit beachten. Behälter bei Erhalt datieren.
Die vom Hersteller empfohlenen minimalen bzw. maximalen Lagertemperaturen dürfen nicht unter- bzw. überschritten werden.
Achtung! Einige Organische Peroxide können gefrieren und unter Umständen kann gefährliche Phasentrennung eintreten.
Liegt die maximal zulässige Lagertemperatur von Peroxiden unter der Raumtemperatur, so sind diese Peroxide unter Kühlung zu lagern.
Bei der baulichen Ausführung und bei der Ausrüstung von Lageräumen sowie hinsichtlich der zulässigen Höchstmengen in Abhängigkeit von der Gefahrgruppe sind die folgenden Vorschriften und Verordnungen zu berücksichtigen: DGUV Vorschrift 13 "Organi­sche Per­oxide" (früher BGV B4), zweite Ver­ord­nung zum Spreng­stoff­ge­setz und Spreng­stoff­lager-Richt­linie 300, AwSV.
Lagerräume für Organischer Peroxide der Gefahrgruppe OP I bis OP III müssen mit Druck­ent­las­tungs­flächen (gemäß DGUV Vorschrift 13 § 7 - früher BGV B4) versehen sein.
Die Lagerung von flüssigen Organischen Peroxiden erfordert einen Auffangraum.
Gebäude, in denen mit orga­nischen Per­oxiden der Gefahrgruppe OP I bis OP III umgegangen wird, müssen Sicherheitsabstände zu anderen Gebäuden oder Anlagen (gemäß DGUV Vorschrift 13 § 5 - früher BGV B4) aufweisen.
Nur im Original­gebinde oder in vom Her­steller empfohlenen Ge­binden lagern.
Zusammenlagerungsbeschränkungen (nach Lager­klassen der TRGS 510; die Zahlen in Klammern geben die jeweiligen Lagerklassen an):
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 5.2.
Die Zusammenlagerung mit anderen Stof­fen oder Er­zeug­nissen ist unter­sagt.
Das gilt nicht für die Zusammenlagerung mit nichtbrennbaren Stoffen (12 und 13).
Unter bestimmten Umständen ist die Zusammenlagerung mit brennbaren Stoffen (10 und 11) sowie mit sonstigen explosiven Stoffen (4.1A) und entzündbaren festen Stoffen (4.1B) erlaubt.
Generell ist eine Zusammenlagerung verboten, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen würde, auch wenn die Stoffe in derselben Lagerklasse sind.
Dies ist gegeben, wenn sie z.B. unterschiedliche Löschmittel benötigen, unterschiedliche Temperatur­bedingungen erfordern, sie miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase oder unter Entstehung eines Brandes reagieren.
Bei weitergehenden Fragen be­rät Sie Ihre zu­stän­dige Aufsichtsperson (AP, früher TAB) Ihrer Be­rufsgenossen­schaft.
Darüber hinaus finden Sie Informationen im Merkblatt der BG RCI "Organische Peroxide" M001.
In Abhängigkeit von der WGK sind spezi­fische Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-An­la­gen zu berücksichtigen.