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Dicumylperoxid (DCP)

Auszug aus:
Datenblatt

Dicumylperoxid (DCP): Entsorgung

Peroxid-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zer­setzungs­ge­fahr!
Peroxid-Reste zunächst auf einen Peroxidgehalt unter 10% mit organischen Lösemitteln, die mit Dicumylperoxid misch­bar und verträglich sind, verdünnen. Achtung - keine Ether und kein Aceton verwenden!
Zuvor verdünnte Abfälle in besonderen, ge­kenn­zeichneten, beständigen, nicht verdämmend wir­kenden, verschließbaren Gefäßen (z.B. Metallbehälter mit Pendelklappe) sammeln und unverzüglich geordnet entsorgen.
Empfohlene Lagertemperaturen auch auf dem Ent­sor­gungs­weg einhalten.
Keine anderen Stoffe einbringen! Niemals beschleunigerhaltige Abfälle zugeben!
Peroxid-Abfälle sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 160903.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards