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Dicumylperoxid (DCP)

Auszug aus:
Datenblatt

Dicumylperoxid (DCP): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Dicumylperoxid (DCP) wird auch als 8,8'-Dicumenylperoxid, Bis(1-methyl-1-phenylethyl)peroxid, Diisopropylbenzenperoxid, Cumenperoxid und DCUP bezeichnet.
Dicumylperoxid ist ein weißes bis gelbliches, charakteristisch riechendes Pulver.
Es ist in Wasser fast nicht - jedoch gut in Alkoholen, Estern, aromatischen Kohlenwasserstoffen wie z.B. Toluol, Halogenkohlenwasserstoffen sowie Phthalaten löslich.
DCP kommt in Form von Pulver, Pellets oder als Granulat in den Handel.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Pro­dukt­reihen Peroxan, Perkadox, Luperox, DI-CUP oder Varox.
Verwendet wird es in der Herstellung und Modifikation von Kunststoffen und in der Gummiindustrie als Initiator und Vernetzer sowie als Härter von ungesättigten Polyesterharzen.
DCP ist ein organisches Peroxid, das in Reinform der Gefahrgruppe OP II der DGUV Vorschrift 13 (früher BGV B4) "Organische Peroxide" zuzuordnen ist.
Als Gemisch mit mehr als 60 % organischen Füllstoffen ist DCP der Gefahrgruppe OP III, mit mehr als 60 % anorganischen Füllstoffen der Gefahrgruppe OP IV der DGUV Information 13 (früher BGV B4) zuzuordnen.
Vor Einsatz ist zu prüfen, in welcher Konzentration DCP im jeweiligen Gemisch vorliegt und welcher OP-Gruppe das Produkt damit zuzuordnen ist. Dementsprechend sind die Sicherheitsanforderungen festzulegen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Ab ca. 60 - 70 °C Zersetzung.
Ab ca. 80 °C rasche gefährliche Zersetzung möglich.
Schmelzpunkt: 39 °C
Untere Explosionsgrenze: 30 g/m³
Die untere Explosionsgrenze bezieht sich auf Dicumylperoxid > 95 %.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxischer Stoff (nicht namentlich aufgeführt): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 2,5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 1102
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.