Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Gebrauchte Laborchemikalien: Abfallschlüssel nach AVV: 160509. (kein Sonderabfall)