Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus HZVA von Farben, Lacken, Dichtungsmassen, Klebstoffen und Druckfarben sind i.d.R. gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV dem Kapitel "08" zuzuordnen.
Ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen: Abfallschlüssel 080410 (kein Sonderabfall).
Ausgehärtete Farben und Lacke sowie Farbabfälle in Pulverform: Abfallschlüssel 080112 (kein Sonderabfall).
Kleinere Mengen von nicht verwertbaren ausgehärteten Kunststoffabfällen können als gewerbliche Siedlungsabfälle beseitigt werden