GisChem

n-Hexan

Auszug aus:
Datenblatt

n-Hexan: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

n-Hexan ist eine farblose, leicht flüchtige Flüssigkeit mit einem schwachen, benzinartigen Geruch. Sie ist in Wasser unlöslich, in Alkohol, Ether, Benzin löslich.
n-Hexan wird als Verdünnungsmittel für schnelltrocknende Lacke, Druckfarben und Klebstoffe verwendet sowie im Brennstoff-, Kraftstoff- und Schmierstoffsektor eingesetzt.
n-Hexan wird auch in der Öl- und Fettextraktion sowie als Reaktionsmedium in der Kunststoffherstellung verwendet. Es ist Bestandteil komplexer Kohlenwasserstoff-Gemische.
Schmelzpunkt: -95 °C
Siedepunkt: 68,7 °C
Flammpunkt: < -20 °C
Zündtemperatur: ca 230 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,0 Vol.-% bzw. 35 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 8,9 Vol.-% bzw. 319 g/m³
n-Hexan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 180 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: 2,5-Hexandion plus 4,5-Dihydroxy-2-hexanon (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 5 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (nicht namentlich genannt in Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 124
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.