1-Methoxy-2-propylacetat wird auch als 2-Methoxy-1-methylethylacetat, Essigsäure-1-methoxy-2-propylester, 1-Methoxyisopropylacetat, Propylenglykol-1-methylether-2-acetat, 1-Methoxy-2-propanolacetat, 1-Methoxy-2-acetoxypropan oder PGMEA bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, schwach esterähnlich riechende, feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit.
Der Stoff ist gut in Wasser und in organischen Lösemitteln löslich.
1-Methoxy-2-propylacetat wird als Lösemittel, Weichmacher, Verdickungsmittel und Emulgator sowie für chemische Synthesen verwendet.
Darüber hinaus ist es ein Bestandteil von Lösemitteln im Parkettlegebereich und für Epoxidharze, sowie in Abbeizern, Lacken und Farben im häuslichen Bereich enthalten.
Schmelzpunkt: -67 °C
Siedepunkt: 143 °C bis 149 °C
Flammpunkt: 43 °C
Zündtemperatur: 315 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,3 Vol.-% bzw. 71 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 13,1 Vol.-% bzw. 720 g/m³
Siedepunkt, Zündtemperatur und obere Explosionsgrenze wurden Herstellerinformationen entnommen.
1-Methoxy-2-propylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 270 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 5033
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.