Desinfektionsmittel auf Alkalibasis sind meist Natronlaugen oder Kalilaugen mit Hydroxid - Konzentrationen von 4%. Oft werden sie aus den entsprechenden Feststoffen selbst hergestellt.
Sie können neben Natrium- oder Kaliumhydroxid auch noch weitere Zusätze (z.B. Tenside) enthalten.
Diese Desinfektionsmittel sind meist klare, farb- und geruchlose Flüssigkeiten. Durch Zusätze können sie zur Schaumbildung neigen. Sie sind in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem im Veterinärbereich. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.
Als Schutz vor Infektionen durch den BSE/TSE-Erreger gelten nur alkalische und hypochlorithaltige Mittel als wirksam (ABAS-Beschluss 602). Die Konzentration an Natron- oder Kalilauge muß dabei mindestens 4% betragen.
Eine Verwendung dieser Mittel z.B. in Durchfahrbecken für Fahrzeuge ist daher bei BSE-Fällen vorgeschrieben.
Seit 2012 ist der ABAS-Beschluss 602 aufgehoben, da 2010 und 2011 in Deutschland keine BSE/TSE-Fälle registriert wurden.
Aufgrund der getroffenen Vorsorgemaßnahmen ist eine Gefährdung der Beschäftigten durch BSE/TSE-Erreger im Bereich Schlachthöfe und Tierkörperbeseitigungsanstalten nicht weiter zu erkennen.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Für alkalische Desinfektionsmittel, die Natriumhypochlorit enthalten, ist in GisChem wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Wird die Desinfektionslösung aus festem Natrium- oder Kaliumhydroxid hergestellt, sind auch die entsprechenden Datenblätter für diese Stoffe zu beachten.
Für Desinfektionsmittel in Biogasanlagen gibt es in GisChem ein eigenes Datenblatt. Für die Anwendung von Desinfektionsreinigern in vielen anderen Bereichen sind Informationen im Gefahrstoffinformationssystem GISBAU enthalten.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung abweichen.
Z.B. kann das Produkt in der Anwendungskonzentration auch statt mit R 34 mit R 35 ("Verursacht schwere Verätzungen") gekennzeichnet sein, wenn die Alkalikonzentration über 5 % beträgt.
Die unter Grenzwerte und Einstufungen aufgeführten Stoffe/Gemische müssen nicht unbedingt auch in allen Produkten dieser Produktgruppe enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Natriumhydroxid
Früherer MAK-Wert: 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie = 1 = (Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschreiten)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.