GisChem

Eisen(III)-chlorid-Lösung (technisch)

Auszug aus:
Datenblatt

Eisen(III)-chlorid-Lösung (technisch): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Eisen(III)-chlorid-Lösung (technisch) wird auch als Eisenchlorid-Lösung oder Ferrichlorid-Lösung bezeichnet.
Es handelt sich um eine geruchlose, gelbbraun- bis dunkelbraune Flüssigkeit, die infolge von Hydrolyse sauer reagiert.
Es sind geringe Verunreinigungen mit anderen Metallchloriden vorhanden, wobei es sich hauptsächlich um Nickel(II)-chlorid (0,01 bis 0,1%) handelt.
Die Lösung wird als Fotochemikalie, für Tinten, zum Ätzen von Kupfer, als Bleichmittel für den Textildruck und zur Wasserreinigung (z.B. als Flockungsmittel in Kläranlagen) verwendet.
Für Eisen(III)-chlorid als Fest­stoff (rein oder technisch) sowie als wäss­rige Lösung des Reinstoffes sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf eine 40 %ige Lösung von Eisen(III)-chlorid (technisch) in Wasser.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Siedepunkt: 110 °C
Ab ca. 324 °C zersetzt sich Eisen(III)-chlorid unter Chlorwasserstoffabspaltung (s. Gefährliche Reaktionen).
Bereits bei Raumtemperatur kann abhängig von der Konzentration der Lösung Chlorwasserstoffgas freigesetzt werden, daher ist ggf. auch der Salzsäure-Grenzwert zu berücksichtigen.
Salzsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 3 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Nickel(II)-chlorid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,03 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metall­gehalt als analy­tische Berech­nungs­basis.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (festgelegt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 6 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.