Maleinsäureanhydrid
GEFAHRGesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. (H334)
Schädigt bei Einatmen den Atemtrakt bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372)
Wirkt ätzend auf die Atemwege. (EUH071)
Maleinsäureanhydrid wird auch als Dioxo-2,5-dihydrofuran, cis-Ethylendicarbonsäureanhydrid, cis-Butensäureanhydrid oder 2,5-Furandion bezeichnet.
CAS-Nummer: 108-31-6
EG-Nummer: 203-571-6
Index-Nummer: 607-096-00-9
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.