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Tetrahydrophthalsäureanhydrid


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. (H334)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H412)

Tetrahydrophthalsäureanhydrid wird auch als 4-Cyclo­hexen-1,2-dicarbonsäureanhydrid, cis-1,2,3,6-Tetra­hydrophthalsäureanhydrid oder THPA bezeichnet.
CAS-Nummer: 85-43-8
EG-Nummer: 201-605-4
Index-Nummer: 607-099-00-5
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
TetrahydrophthalsäureanhydridH290-H318-H334-H317-H412
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Gesamt Tetrahydrophthalsäureanhydrid // //