Die Produktgruppe p-tert-Butylbrenzcatechin in Styrol umfasst 5-10%ige Gemische von p-tert-Butylbrenzcatechin (auch bezeichnet als 4-tert-Butylcatechol) in Styrol.
Produkte dieser Gruppe sind flüssig, haben eine gelbliche Farbe und aromatischen bzw. styrolischen Geruch. Sie sind gut löslich in den meisten organischen Lösungsmitteln wie Alkohol, Ether und Estern und wenig löslich in Wasser.
Verwendet werden diese Produkte als Polymerisationsinhibitoren für die Reaktion monomerer Olefine (z.B. Styrol).
Die Einstufung der akuten Toxizität kann aufgrund der Berücksichtigung der LD50/LC50-Werte und der genauen Konzentrationen der Inhaltsstoffe bei der Berechnung von der hier angegebenen Einstufung abweichen.
So kann insbesondere bei höheren Konzentrationen an p-tert-Brenzcatechin die Einstufung mit Acut Tox. 4, H312 (Gesundheitsschädlich bei Berühren mit der Haut) dazukommen.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Flammpunkt: ca. 31 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Styrol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 86 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Mandelsäure plus Phenylglyoxylsäure, Grenzwert: 600 mg/g Kreatinin, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten oder Expositionsende, bzw. Schichtende
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.