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Quecksilber

Auszug aus:
Datenblatt

Quecksilber: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Quecksilber ist ein bei Raumtemperatur flüssiges, silberglänzendes Metall. Wegen seiner hohen Oberflächenspannung bildet es sehr leicht Tropfen. An feuchter Luft überzieht es sich allmählich mit einer Oxidschicht.
Quecksilber ist geruchlos.
Es ist wenig flüchtig, durch allmähliches Verdampfen können jedoch in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen in der Atemluft entstehen.
Seine Dämpfe sind schwerer als Luft.
Quecksilber ist nicht brennbar.
Die Substanz ist in Wasser unlöslich und sinkt ab.
Quecksilber löst sich dagegen in oxidierenden Säuren (Königswasser, Salpetersäure) unter Bildung von nitrosen Gasen und Quecksilber-Nitrat. Auch konzentrierte heiße Schwefelsäure löst die Substanz.
Quecksilber wird verwendet für die Füllung von Hg-Dampf- bzw. Leuchtstofflampen (auch als Neonröhren bezeichnet) und in Hg-Diffusionspumpen für Sonderanwendungen.
Es dient als Kathodenmaterial bei der Chloralkalielektrolyse, zur Herstellung galvanischer Zellen und als Tropfelektrode.
Im medizinischen Bereich wird Quecksilber in Dentallegierungen verwendet.
Quecksilber wird außerdem verwendet zum Herauslösen von Gold und Silber aus edelmetallhaltigen Sanden.
Desweiteren kann Quecksilber als Katalysator eingesetzt werden.
Bald sind diese Verwendungen nur noch historisch. Denn Quecksilber wird in der Europäischen Union Schritt für Schritt aus dem Verkehr gezogen.
Als Elektrode für die Chloralkalielektrolyse darf Quecksilber seit Dezember 2017 nicht mehr verwendet werden. Seit Januar 2018 sind Quecksilber und Quecksilberverbindungen als Katalysatoren für die meisten Verwendungen verboten.
Auch im kleingewerblichen Goldbergbau dürfen sie nicht mehr verwendet werden. Zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam stellen die EU-Staaten nationale Aktionspläne auf.
Die Herstellung von Batterien und Leuchtstoffröhren mit Quecksilber ist ab einem festgelegten Datum verboten.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Sie gelten für Thermometer und verschiedene Messinstrumente (s. Nr. 18a in VO).
Schmelzpunkt: -39 °C
Siedepunkt: 357 °C
Quecksilber
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,02 mg/m³
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Quecksilber, Grenz­wert: 25 µg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: keine Be­schränkung
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse I: Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Hg (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,05 g/h oder die Massenkonzentration 0,01 mg/m³ nicht überschreiten. Die Anforderungen gelten für den Einzelstoff.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 393
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.