Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.
Vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Behälter aus z.B. Titan, Polyethylen oder PVC sind geeignet.
Stahlbehälter sind nur für den wasserfreien Feststoff geeignet, Lösungen von Eisen-III-chlorid zersetzen selbst Edelstahl.
Eisen-III-chlorid-Reste nicht in Stahlbehältern auflösen, da deren Lösung fast alle Metalle einschließlich Stahl und Edelstahl angreift.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 8B.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrechtlichen Bestimmungen bei allgemein üblicher Laborausstattung sowie Umgang mit laborüblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.